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Zum Erfolg einer Fahrt trägt auch bei, daß die Geschäftsbedingungen, die fester Bestandteil jedes Vertrages sind, von vornherein klargestellt werden. Zusätzlich zum Reisevertragsgesetz vereinbaren die Vertragspartner folgende Bedingungen für eine von uns veranstaltete Fahrt:
1.Buchung-Vertrag-Bezahlung
Die Buchung erfolgt schriftlich oder online und bietet WasserFest den Abschluß eines Vertrages verbindlich an. Meldet eine Person mehrere Teilnehmer an, so steht sie auch für deren Vertragsverpflichtungen ein. Der Vertrag kommt durch die von uns versandte Buchungsbestätigung zustande.
Mit der Buchung ist eine Anzahlung von 100.- Euro/pro Pers. sowie bei Beträgen unter 250.- Euro der komplette Kurspreis per Überweisung zu entrichten. Der Restbetrag wird bis 30 Tage vor Fahrtbeginn fällig.
2.Leistungen-Preise-Änderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus den Kursbeschreibungen.
Änderungen der Leistungen nach Vertragsabschluß kann WasserFest nur dann vornehmen, wenn sie den Charakter der Fahrt nicht erheblich beeinträchtigen und die Teilnehmer zuvor informiert wurden.
Wetter, Wasserstände, höhere Gewalt, gesetzliche Bestimmungen, leistungsungleiche Gruppen, Erkrankungen u. ä. können sehr kurzfristig Veränderungen der angebotenen Leistung nötig machen. Wir werden dann stets bemüht sein, adäquate Ersatzleistungen für die ursprüngliche vertragliche Leistung anzubieten. Ein grundsätzlicher Minderungsanspruch ergibt sich aus derart bedingten Änderungen nicht.
Unvorhersehbare höhere Gewalt, die eine Fahrt erheblich beeinträchtigt, berechtigt beide Partner jederzeit zu einem Vertragsrücktritt. Für die bis dahin erbrachten und für die bis zur Beendigung der Fahrt noch zu erbringenden Leistungen steht WasserFest eine Entschädigung zu. Eventuell entstehende Mehrkosten werden je zur Hälfte von den Vertragspartnern getragen.
WasserFest behält sich vor, den Kurspreis bis 21 Tage vor Beginn aus sachlich begründbaren Zwängen heraus ändern zu dürfen (z.B. Wechselkursschwankungen). Der Kunde wird hiervon unterrichtet und darf bei einer Anhebung des Preises von über 10% kostenlos vom Vertrag zurücktreten.
Für nicht in Anspruch genommene Leistungen besteht grundsätzlich kein Rückerstattungsanspruch.
Dem Teilnehmer muß bewußt sein, daß Erlebnisfahrten keine Pauschalangebote sind und vom Veranstalter und Teilnehmer Flexibilität und Improvisationsvermögen verlangen können.
3.Rücktritt-Umbuchung-Ersatzperson
Der Teilnehmer kann vor Fahrtbeginn durch eine schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Als Ersatz für die Vorbereitungen und den Verwaltungsaufwand können wir eine Entschädigung verlangen :
bis 30 Tage vor Fahrtbeginn 20%
29-20 Tage vor Fahrtbeginn 50%
19-08 Tage vor Fahrtbeginn 60%
07-03 Tage vor Fahrtbeginn 90%
ab 02 Tage vor Fahrtbeginn 100%
Umbuchungswünsche :
Bis 30 Tage vor Fahrtbeginn berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25.- Euro. Spätere Umbuchungswünsche erfordern den entschädigungspflichtigen Rücktritt von der gebuchten Veranstaltung und eine Neubuchung.
Ersatzperson :
Bis drei Tage vor Fahrtbeginn kann vom Vertrag schriftlich zurückgetreten werden, wenn gleichzeitig eine Ersatzperson gestellt wird. Wir erheben dann eine Bearbeitungsgebühr von 25.- EUR und dadurch entstehende Mehrkosten, vorausgesetzt die Ersatzperson entspricht den Veranstaltungsanforderungen und WasserFest widerspricht dem Personenwechsel nicht.
Rücktritt von WasserFest :
WasserFest kann bis 14 Tage vor Fahrtbeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist, muß aber die Teilnehmer davon umgehend unterrichten. WasserFest erstattet den Fahrtenpreis, bzw. die Anzahlungen zurück, muß jedoch keine weiteren Entschädigungen für bereits getroffene Vorbereitungen, Verdienstausfälle oder Buchungen/Stornierungen zahlen.
WasserFest kann vor oder während einer Veranstaltung fristlos von einem Vertrag zurücktreten, wenn der Teilnehmer die Vorbereitung oder Durchführung einer Veranstaltung trotz Abmahnung nachhaltig stört, andere Teilnehmer oder Begleiter gefährdet, sich vertragswidrig verhält oder den Anforderungen aufgrund einer Fehleinschätzung seiner Leistungsfähigkeit nicht gewachsen ist.
Während einer Veranstaltung kann der fristlose Vertragsrücktritt auch durch einen Begleiter mündlich ausgesprochen werden. WasserFest behält hierbei den vollen Fahrtenpreisanspruch, tatsächlich ersparte Aufwendungen muß WasserFest ggf. zurückerstatten.
4.Haftung-Gesundheitsbestimmungen
WasserFest haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für eine gewissenhafte Vorbereitung und Erbringung der gebuchten Leistungen. Wir haften nicht für fremd- oder selbstverschuldete Schäden, bzw. Schäden, die dadurch entstanden sind, daß den Anweisungen der Begleiter nicht Folge geleistet wurde. Unsere Haftung ist generell auf maximal den dreifachen Fahrtenpreis beschränkt.
Die Teilnahme an allen Kursen, Veranstaltungen und Zusatzprogrammen erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer versichert, daß er/ sie über eine normale körperliche Konstitution und ausreichende Schwimmkenntnisse verfügt und die Fahrt sowie das Sport- und Erlebnisprogramm nur in einem beschwerdefreiem Gesundheitszustand antritt.
WasserFest ist nicht für Organisation und Durchführung der Anreise verantwortlich.
Die Lagerung von Privateigentum in unseren Fahrzeugen und Zelten oder von uns angemieteten Räumen erfolgt stets auf eigene Gefahr.
5.Gewährleistung-Abhilfe-Mitwirkung-
Minderung-Schadensersatz
Kann WasserFest die Veranstaltung nicht vertragsgemäß erbringen, kann Abhilfe verlangt werden. Erfordert die Abhilfe einen unverhältnismäßigen Aufwand, können wir die Erbringung verweigern. Wir können auch Abhilfe schaffen, indem wir eine gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Ihr seid verpflichtet, bei eintretenden Leistungsstörungen alles Zumutbare zu tun, um die Störungen zu begrenzen und den Schaden möglichst gering zu halten .
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Fahrt oder für erhebliche Beanstandungen kann der Teilnehmer eine Minderung des Preises verlangen, vorausgesetzt die Mängel wurden unverzüglich vor Ort bekundet und gegenüber WasserFest innerhalb eines Monats nach vorgesehener Beendigung der Fahrt schriftlich geltend gemacht. Die Leitung vor Ort ist nicht autorisiert, Minderungsansprüche anzuerkennen.
6.Paß-Visa-Zoll-Versicherungen
Für Paß-, Visa-, Devisen-, Zoll- und Impfungen sowie Kfz- Papiere und Fahrkarten sind die Teilnehmer selbst verantwortlich.
7.Andere Veranstalter
Wird eine von uns angebotene Fahrt von einem anderen Veranstalter durchgeführt, so gelten dessen Geschäftsbedingungen. Diese sind auf Anfrage bei uns erhältlich. WasserFest verantwortet und haftet nur in seine Stellung als Fahrtenvermittler.
8.Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
9.Gerichtsstand
Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Münster.
Veranstalter ist WasserFest
Rainer Nieger
Huberstr. 17, 59199 Bönen
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